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   BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91   

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https://dejure.org/1991,14029
BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91 (https://dejure.org/1991,14029)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1991 - 2 B 110.91 (https://dejure.org/1991,14029)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1991 - 2 B 110.91 (https://dejure.org/1991,14029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91
    Soweit die Beschwerde der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) im Hinblick auf das in erster Instanz verneinte Feststellungsinteresse beilegt, greift dies als Revisionszulassungsgrund schon deshalb nicht durch, weil es insoweit bereits an der durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung einer konkreten Rechtsfrage fehlt, die die Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig hält (vgl. im einzelnen BVerwGE 13, 90 f.).
  • BVerwG, 06.10.1976 - 2 B 71.75
    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91
    Ebensowenig kommt eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Betracht, soweit die Beschwerde Verfahrensmängel hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens rügt, denn die Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels setzt einen dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftenden Mangel voraus (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - und vom 6. Oktober 1976 - BVerwG 2 B 71.75 - ).
  • BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - <DVBl. 1986, 1159>).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91
    Ebensowenig kommt eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Betracht, soweit die Beschwerde Verfahrensmängel hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens rügt, denn die Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels setzt einen dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftenden Mangel voraus (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - und vom 6. Oktober 1976 - BVerwG 2 B 71.75 - ).
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